Lebenslanges Lernen
Im Anschluss an die Definition der Europäischen Kommission umfasst lebenslanges oder lebensbegleitendes Lernen „alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt.“ (1)
Angesichts des permanenten gesellschaftlichen Wandels reichen Wissen und Fähigkeiten des schulischen Lernens sowie der Hochschul- und Berufsausbildung nicht aus, um eine mehrere Jahrzehnte lange Berufslaufbahn zu bewältigen und aktiv an der Gesellschaft zu partizipieren. Durch gesellschaftliche Veränderungen, etwa die Digitalisierung, wandeln sich immer wieder die Anforderungen, die der Beruf und der Alltag an den Einzelnen stellen. Deshalb wird es zunehmend wichtiger, dass die Menschen mit neuen Entwicklungen angemessen umgehen können, den Willen und die Fähigkeit zum Lernen haben und über vielfältige Lernkompetenzen verfügen. Das Konzept des Lebenslangen Lernens beschreibt entsprechend die Bereitschaft und Befähigung eines Menschen, während des gesamten Lebens eigenständig zu lernen. (2)
Lebenslanges Lernen soll die Persönlichkeitsentwicklung, Beschäftigungsfähigkeit bzw. die beruflichen Qualifikationen sowie eine aktive Staatsbürgerschaft fördern, damit die Menschen sich an die Erfordernisse der neuen Wissensgesellschaft anpassen und sich voll am sozialen und wirtschaftlichen Leben beteiligen können. (3)
Als lebenslanges Lernen wird demnach prinzipiell jedes Lernen in unterschiedlichen Bildungsformen (formal, non-formal, informell) und in allen Lebensphasen (von der Kindheit bis ins Alter) verstanden. Es umfasst sämtliche Lernaktivitäten an verschiedensten Lernorten, zum Beispiel in Schulen, Weiterbildungseinrichtungen, zu Hause, in Betrieben, durch Medien, beim ehrenamtlichen Engagement.
Ein zentrales Element des lebenslangen Lernens ist die Weiterbildung, die schon während der formalen Hochschul- und Berufsausbildung, aber auch danach eine wichtige Rolle spielt: in der berufsbezogenen Bildung, der nebenberuflichen Bildung und der nachberuflichen Bildung.
Quellen:
(1) Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens schaffen“, Brüssel, den 21.11.2001, KOM(2001)678 endgültig.
(2) Bildungsxperten: Was bedeutet „Lebenslanges Lernen“? URL: http://www.bildungsxperten.net/wissen/was-bedeutet-lebenslanges-lernen/ (Zugriff: 3.4.2018).
(3) Memorandum der Kommission vom 30. Oktober 2000 über Lebenslanges Lernen [SEC(2000) 1832 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].