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Hochschule

Verwandte Begriffe
Akademie
Universität
wissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtung
Kurzbeschreibung
Wissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtung, in der ein Studium absolviert und akademische Grade erworben werden können
Ausführliche Beschreibung

Hochschulen sind wissenschaftliche Lehr- und Forschungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs, an denen akademische Grade erworben werden können und auf wissenschaftlicher Basis gelehrt und geforscht wird.

In der Bundesrepublik Deutschland werden drei Arten von Hochschulen unterschieden:

  • An Universitäten steht die Vermittlung von theoretischem Wissen im Mittelpunkt. Das Studium ist stark wissenschaftlich orientiert und es werden viele unterschiedliche Fächer angeboten. Es besteht die Möglichkeit der Promotion (Verleihung des Doktortitels).
  • An Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (Universities of Applied Sciences) ist das Studium praxisorientiert ausgerichtet. Der Schwerpunkt liegt auf der beruflichen Anwendung des Wissens, die Ausbildung ist stärker an die Anforderungen im Berufsleben angepasst. Das Fächerangebot ist überwiegend in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Sozialwesen oder Medien angesiedelt. Längere Praxisphasen, etwa Praktika und Projekte in Unternehmen, sind Bestandteil des Studiums. Seit einigen Jahren können Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften auch promovieren, vor allem in kooperativen Promotionsverfahren gemeinsam mit Universitäten. In einem Dualen Studium kann die akademische Ausbildung noch stärker mit dem Einstieg ins Berufsleben verknüpft werden. Die Ausbildung findet in einem Betrieb und an einer Hochschule statt, und die Studierenden schließen während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen.
  • An Kunst-, Film- und Musikhochschulen können künstlerische Fächer studiert werden, zum Beispiel Musik, Architektur, Bildende Kunst, Schauspiel oder Filmregie. Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist ein besonderes Talent, das in einer Aufnahmeprüfung nachgewiesen werden muss. (1)

Hochschulen erbringen unverzichtbare Leistungen für die wissenschaftliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung einer Gesellschaft. Neben ihren Kernaufgaben von Lehre und Forschung erhält der Wissenstransfer in die Gesellschaft („Third Mission“) eine immer größere Bedeutung. In den letzten Jahrzehnten hat die Aufgabenvielfalt immer mehr zugenommen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Lehre: Vermittlung von wissenschaftlichem Fachwissen und beruflichen Qualifikationen, Unterstützung von Persönlichkeitsbildung und gesellschaftlichem Engagement in einem ganzheitlichen Konzept der Hochschulbildung, sowie Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Forschung: Produktion von erkenntnisgeleitetem Wissen, das wissensbasierte Gesellschaften als „Rohstoff“ für ihre Entwicklung benötigen,
  • Wissenstransfer in die Gesellschaft (Third Mission): Vermittlung und Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in Öffentlichkeit und Praxis, um ökonomische und soziale Innovationen und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu befördern,
  • Unterstützung der beruflichen und persönlichen Entwicklung der Menschen: Weiterbildungsangebote im Rahmen des Konzepts des lebenslangen Lernens, indem individuelle Berufsqualifikationen durch berufsbegleitende Bildung entwickelt und langfristig erhalten werden können, aber auch nebenberufliche Bildung und nachberufliche Bildung gefördert wird,  
  • Stärkung des rationalen Diskurses: Vermittlung der Fähigkeit, sachliche und gut begründete Argumente zu entwickeln und einzusetzen (gegen bloße Behauptungen und „Fake News“ oder „alternative Fakten“),
  • Öffnung zur Bevölkerung: Bereitstellung politischer Bildungs-, Informations- und Dialogangebote sowie Partizipationsmöglichkeiten bei Lehr- und Forschungsprojekten für Bürgerinnen und Bürger,
  • Verantwortung in der Region: Hochschulen als regionale Arbeitgeber, zentrale Kooperationspartner für regionale Unternehmen, Verbände, Stiftungen und Bildungseinrichtungen (unter anderem in Wissenschaftsregionen),
  • Internationale Zusammenarbeit: vielfältige und weltweite grenzüberschreitende Kooperationen, die Völkerverständigung unterstützen und die gemeinsame Bearbeitung der großen gesellschaftlichen Herausforderungen ermöglichen. (2)

In Wissensgesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland durchdringt wissenschaftliches Wissen immer weitere Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft. Im Zuge dieser Entwicklung nimmt die Bedeutung höherer Qualifikationen und der Hochschulbildung immer mehr zu.

Wichtig ist dabei ein umfassendes Konzept von Hochschulbildung, das Bildung nicht nur auf Berufsausbildung und ökonomische Verwertungsmöglichkeiten beschränkt, sondern vier Dimensionen umfasst:

„1. Bildung als Berufsbefähigung, die möglichst vielen Menschen gute Arbeits- und Berufsmöglichkeiten erschließt, indem fachliche Kenntnisse, Medienkompetenzen, persönliche und soziale Fähigkeiten erworben werden, sei es im Rahmen der Erstausbildung oder bei Weiterbildungen im Laufe der persönlichen Bildungsbiografie, die unterschiedliche Ausprägungen haben kann.

2. Bildung zu einer Persönlichkeit, die ganzheitlich, eigenständig und kritisch denken kann, intellektuell neugierig bleibt und fähig ist, sich kontinuierlich „selbst zu bilden“ – als Basis für Glück bzw. für ein sinnvolles und gelungenes Leben.

3. Bildung zu wissenschaftlichem Denken und Handeln, das den Ansatz und die Methoden der Wissenschaft vermittelt, etwa Analyse- und Reflexionsfähigkeiten, die Entwicklung eines eigenen begründeten Standpunkts in Auseinandersetzung mit anderen Auffassungen, aber auch die ‚Suche nach der Wahrheit‘.

4. Bildung zum mündigen Weltbürger bzw. zur mündigen Weltbürgerin in einer Demokratie und in einer globalisierten Welt. Das beinhaltet humanistische Werte, die sich an Menschen- und Bürgerrechten orientieren, aber auch die Fähigkeit zum politischen Denken sowie Verantwortungsethik und Engagement für das Gemeinwohl.“ (3)   

Dieser Begriff beschreibt einen der Bildungsabschnitte, in denen Teilhaber im Netzwerk Stiftungen und Bildung aktiv sind (siehe Nettie-Finder).

Quellen:

(1) Hochschulrektorenkonferenz: Hochschulkompass, URL: https://www.hochschulkompass.de/studium/voraussetzungen-fuer-studium/hochschulzugangsberechtigung.html (Zugriff: 10.4.2018).

(2) Hochschulrektorenkonferenz (HRK): Die Hochschulen als zentrale Akteure in Wissenschaft und Gesellschaft - Eckpunkte zur Rolle und zu den Herausforderungen des Hochschulsystems, URL: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/die-hochschulen-als-zentrale-akteure-in-wissenschaft-und-gesellschaft/ (Zugriff: 28.4.2018).

(3) Angela Borgwardt: Conclusio. In: Marita Hillmer/Katharina Al-Shamery (Hrsg.): Die Bedeutung von Bildung in einer Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft. Welchen Bildungsauftrag hat die Universität? (= Nova Acta Leopoldina Band 121, Nr. 407). Halle (Saale): Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften 2015, S. 119-124.

Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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