Erste Förderrichtlinie der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Frist 01. November 2020
Die neu gegründete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat ihr erstes Förderprogramm aufgelegt: "Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken." Die drei Schwerpunkte des Programms – Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft, Nachwuchsgewinnung und Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen – sind aus der Auswertung zahlreicher Studien und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien hervorgegangen.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Jugend, Frauen und Senioren, des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Sie ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, und die Gründung wurde am 23. Juni 2020 im mecklenburgischen Neustrelitz gefeiert.
Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch häufig schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Das will die neue Stiftung verbessern. Zentrales Ziel ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Mit der Stiftung gibt es zum ersten Mal eine bundesweite Anlaufstelle, die ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Seit dem 10. September und noch bis zum 1. November 2020 können Förderanträge für Projekte in 2020 an die Stiftung mit Sitz in Neustrelitz gestellt werden. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich. Anträge können durch gemeinnützige Organisationen sowie auch durch Kommunen gestellt werden.
Alle weiteren Details: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/.