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Kurzmeldung
— Februar 2021

Berufliche Fortbildungen: Neue Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das Anfang 2020 in veränderter Form in Kraft getreten war, sieht vor, dass die Fortbildungsstufen in der höherqualifizierenden Berufsbildung reformiert werden. Unter anderem wurden die Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt.

Die neuen Bezeichnungen unterstreichen die Gleichwertigkeit von beruflicher Fortbildung und Studium und sollen gleichzeitig die internationale Mobilität für berufliche Aufsteiger fördern, da die Begrifflichkeiten auch in anderen Ländern verstanden werden. Die bisherigen Abschlussbezeichnungen wie der „Fachwirt“ und der „Meister“ werden durch die Novellierung nicht abgeschafft.

Um die im Berufsbildungsgesetz vorgesehenen Änderungen wirksam werden zu lassen, müssen bestehende Fortbildungsverordnungen überarbeitet und angepasst werden. Die ersten acht überarbeiteten Verordnungen wurden in einer Sondersitzung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung  (BIBB) im November 2020 genehmigt und anschließend im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Zuletzt bearbeitet: 20. Juni 2021
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