Bertelsmann Stiftung: Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung
Zum Thema Ausbau des Ganztages im Hinblick auf den Rechtsanspruch, der ab 2026 gelten wird, hat die Bertelsmann Stiftung verschiedene Studien in Auftrag gegeben: Die erste ist nun erschienen, in der Prof. Dr. René Geißler von der TH Wildau die Förderrichtlinien des Beschleunigungsprogramms von Bund und Ländern untersucht hat. Es sind die Kommunen, die in der Pflicht stehen, die entsprechenden Kapazitäten für die ganztägige Betreuung zu schaffen. Dabei werden sie vom Bund finanziell unterstützt: Vom Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder (Beschleunigungsprogramm) konnten im vergleichsweise kurzen Förderzeitraum zwischen Mitte 2020 und Ende 2022 immerhin 72 Prozent der Mittel verausgabt werden. Der Fördersatz betrug 70 Prozent, manche Bundesländer stockten die Fördermittel aus eigenen Töpfen auf, so dass sich der Eigenanteil der Kommunen in diesen Ländern weiter verringerte. Die Studie benennt Handlungsnotwendigkeiten für künftige Förderprogramme in Bezug auf die Ausgestaltung von Förderrichtlinien durch Bund und Länder.
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