Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Bessere Anerkennung beruflicher Fertigkeiten ohne Abschluss
Ein neues Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit startete am 01. Januar 2025. Mit dem Feststellungsverfahren nach dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) besteht für Menschen ohne formalen Berufsabschluss ab dem 01. Januar 2025 erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes. In Deutschland leben zahlreiche berufserfahrene Menschen ohne formalen Abschluss, deren Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen besser anerkannt werden für mehr persönliche Aufstiegschancen und gegen den Fachkräftemangel. Zielgruppe sind Menschen über 25 Jahre, die beispielsweise ihre Ausbildung oder ihr Studium abgebrochen haben und dennoch auf dem Arbeitsmarkt mit substanziellen beruflichen Fähigkeiten aktiv sind, oder Menschen mittleren Alters, die ohne Abschluss jahrelang in einem Unternehmen gearbeitet haben, oder Migrantinnen und Migranten, die über keinen im Ausland erworbenen formalen Berufsabschluss verfügen, aber substanzielle berufliche Kompetenzen mit nach Deutschland gebracht oder hier im Rahmen ihrer Berufstätigkeit erworben haben.
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